Namensgebung
Fester Bestandteil weltlicher Feierkultur sind neben Jugendweihe und Eheschließung
auch Feiern zur Namensgebung. Sie entsprechen dem Wunsch nicht religiös gebundener
Familien für eine Aufnahmezeremonie in die menschliche Gemeinschaft, denn mit der
Geburt hat der neue Erdenbürger das unabdingbare Recht sowohl auf ein
menschenwürdiges Leben als auch auf einen Namen erworben.
Mit der Teilnahme
bekunden die Eltern ihre Bereitschaft, ihren Kindern ein sinnerfülltes Leben zu
ermöglichen
und ihnen humanistische Werte und Grundsätze zu vermitteln.
Damit verbunden möchten die Eltern, dass Verwandte oder Freunde, denen sie
vertrauen, die Patenschaft für ihr Kind übernehmen und es auf dem Weg ins Leben
begleiten und beraten.
Jede Feier wird individuell vorbereitet und gestaltet; entsprechend
der Hinweise der Eltern wird auf jedes Kind und seine bisherige Entwicklung
eingegangen. Den Eltern wird bewusst gemacht, was für eine schöne und sicher auch
schwierige Aufgabe die Erziehung eines Kindes ist.
Den Paten wird vor allem
verdeutlicht, welch hohe Verantwortung sie mit der Unterschriftsleistung auf der Urkunde
übernehmen, denn Patenschaft bedeutet mehr als ein Geschenk zu festlichen Anlässen.
Begleiter sind auf dem Weg ins Erwachsenwerden und in jedem Lebensalter wichtig und
können in schwierigen Situationen hilfreich mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Feiern zur
Namensgebung gehören zu den Höhepunkten im familiären Leben; sie heben heraus aus
dem Alltag, geben Orientierung und dokumentieren und festigen familiären und
freundschaftlichen Halt. An den offiziellen, recht feierlichen Teil schließt sich zumeist eine
zünftige Familienfeier an.
Interessenten melden sich bitte im zuständigen Regionalbüro.